Von negativer Beeinflussung III

Die Errungenschaften eines Arbeitskollegen, oder eines Anderen, mögen Ihnen als Handbuch für die eigene Effektivität fungieren, aber hüten Sie sich

davor, Ihr Selbstwert an den Leistungen des Anderen zu bemessen. Halten Sie Ihr Selbstwertgefühl im Zaume, damit es nicht zur Hybris führt. Verfolgen Sie Zwecke von denen Sie selbst überzeugt sind und weichen Sie damit der Fremdbestimmung aus.

Und im Endeffekt, hinterfragen Sie Ihre Beweggründe, wenn Sie den Wunsch verspüren der Promi sein zu wollen, sich selbst vorzuführen oder gar kundtun zu wollen, Sie seien der/die Beste. Überlegen Sie: es gibt immerdar eine(n) der besser ist.

Vertrauen ohne Kontrolle

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zwei Rechtsinstitute auf die ich anfangs aufmerksam machen will. Es sind dies, das Maxime von Treu und Glaube, und Leistung Zug-um-Zug. Der Gesetzgeber hat anscheinend selbige beiden Prinzipien vor dem Background von Geschäftsbeziehungen, bspw. bei Verträgen, festgeschrieben. Jemand verpflichtet sich zu einer Leistung und die andere Vertragspartei zu einer angebrachten Gegenleistung, z.B. einen Gefallen zu tun, oder eine Warenlieferung zu tätigen oder die der Warenlieferung brauchbaren Geldbetrag an den Lieferanten auszuzahlen. Ein Vertrag erfährt eine sogenannte 'Störung', wenn die ausgemachten Leistungen nicht Zug-um-Zug ausgeführt werden.

Solche Beeinträchtigungen kommen oft vor, falls wir unserem Gegenüber dahingehend Vertrauen, er könne die Gegenleistung (Überbringung, Zahlung, Qualität) erbringen, oder habe min. den wahrhaften Willen oder Kompetenz, die Gegenleistung zu erbringen. Ab und zu sitzen wir dem Verkaufsgespräch auf, vertrauen dem Gegenüber, der uns hoch und heilig seinen Teil der Vereinbarung verspricht und Leistungsabgabe versichert, jedoch um somit nach unserer eigenen (Vor)Leistung auf dem Trockenen zu sitzen.

Solches, und Vergleichbares, ist sowohl in Familien als auch unter Kollegen und bei geschäftlichen Abmachungen an der Tagesordnung. Bei privaten Vereinbarungen ist es von Nutzen, den anderen um eindeutige Handlungen in Richtung der Abmachung zu fragen und gleichermaßen für Sie, bezüglich Ihrer Zusagen. Bei dieser schrittweisen Gangart leisten Sie nicht sehr viel vor, um bei der abgemachten Gegenleistung gehaltlos auszugehen. Stattdessen leisten Sie bspw. 15% vor und kontrollieren, ob Sie auch angebracht 15% Gegenleistung erhalten. Dann wenden Sie sich dem nächsten Abschnitt zu, bspw. die nächsten 25% als Vorleistung.

Handelt es sich um eine geschäftliche Einigung, dann fixieren Sie die Leistungszusagen in einem schriftlich verfassten, rechtssicheren Vertrag. Selbstredend nimmt die Relevanz, einen Rechtsanwalt zur Seite zu haben mit dem Wert der ausgemachten Leistungen zu. So manche große Firma misbraucht dabei das ihr, wegen ihrer Renomiertheit, entgegengebrachte Vertrauen und setzt Sie unter Zeitdruck für die Vertragsunterzeichnung. Man gibt Ihnen wenig Zeit hierfür und sagt: entweder, bis dahin unterschrieben retour oder wir treten vom Angebot zurück. Hier ist größte Vorsicht erforderlich, weil dies ist vielmals ein untrügliches Merkmal dafür, dass Sie zur Vertragsunterzeichnung manipuliert werden. Es prüfe gut, wer sich vertraglich bindet - Sie müssen sich die dazu unerläßliche Zeit abverlangen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vergewissern Sie sich, dass die Gegenleistung an Sie unterwegs ist, zuvor Sie in volle Vorleistung treten oder sichern Sie sich mit einem geprüften und unterzeichneten Abkommen ab. Für den Fall, dass Sie dieses nicht tun, laufen Sie Risiko, manipuliert zu werden und sich darüber unmäßig zu ärgern.

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